Neue Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht der Arbeitszeit ab 2015

MindestlohnDie Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2015 verändert nicht nur Ihre Personalkosten sondern erfordert auch an einer anderen wichtigen Stelle Ihre Aufmerksamkeit:
 
Die sich aus § 17 des „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ ergebende Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht!
 
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Wer ist betroffen?

Arbeitgeber, die:
  • Minijobber oder kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigen
  • in einer „Sofortmeldepflichtigen“ Branche tätig sind. Dies sind folgende Branchen:
    • Baugewerbe
    • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
    • Personenbeförderungsgewerbe
    • Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
    • Schaustellergewerbe
    • Unternehmen der Forstwirtschaft
    • Gebäudereinigungsgewerbe
    • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
    • Fleischwirtschaft
Gehört Ihr Betrieb zu einer der genannten Branchen, müssen die Aufzeichnungen nicht nur für Minijobber/kurzfristig Beschäftigte sondern für alle Mitarbeiter geführt werden.

Was ist zu tun?

  • Arbeitgeber müssen aufzeichnen: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Wann: innerhalb einer Woche

Lösung:

Innerhalb unserer Online-Lösung Pro Saldo Web stellen wir bis Ende Januar 2015 das Modul Zeiterfassung zur Verfügung. Dort können alle gesetzlich geforderten Angaben erfasst werden.
 
Darüber hinaus ist eine dezentrale Erfassung durch Ihre Mitarbeiter möglich. Diese können sich online in Pro Saldo Web in das Modul Zeiterfassung einloggen und die Arbeitszeiten erfassen. Im weiteren Entwicklungsverlauf wird es dann auch möglich sein, die Daten direkt online in die Lohnbuchhaltung in Ihrem Hause oder bei Ihrem Steuerberater zu übermitteln.